Fast jeder Radfahrer steigt hin und wieder einmal aufs Auto um.
Und umgekehrt. Oft auch deshalb, um das Zweirad an einen Ort zu
bringen, an dem das Radeln mehr Spaß macht. Der Spaß kann
aber schnell vergehen, wenn Motorisierte und Pedaltreter
aufeinander treffen. Da werden manche zu Radrambos, denen die
Verkehrsregeln völlig schnuppe sind. Sie fahren gegen
Einbahnstraßen, ignorieren rote Ampeln, steigen in
Fußgängerzonen nicht ab und wechseln Fahrspuren oder
biegen ab, ohne das anzuzeigen. Und meinen, auf dem Zebrastreifen
wären sie als Radfahrer so geschützt wie
Fußgänger.
Als Autofahrer dann parken sie auf Radwegen, fahren zu dicht an
Radfahrern vorbei oder gefährden die Pedaltreter beim
Abbiegen. Mit mehr Rücksichtnahme und Fairness könnten
Rad- und Autofahrer dabei wunderbar harmonieren. Wer als Autofahrer
daran denkt, was er sich als Radfahrer manchmal wünscht, ist
schon auf dem richtigen Weg. Das Gleiche gilt natürlich auch
für die Radfahrer.
Besonders Kinder und Senioren verunglücken
überproportional häufig mit dem Fahrrad. Sie sind als
"ungeschützte" Verkehrsteilnehmer extrem verletzlich
und werden von Autofahrern oft zu wenig beachtet.
Aber auch die Radler können einiges beitragen. Helle und
auffällige Kleidung macht sie besser erkennbar. Außerdem:
Radfahrer, die bei Dunkelheit ohne Licht unterwegs sind, bringen
Autofahrer häufig zur Verzweiflung. Eine Stichprobe des ADAC
hat ergeben, dass knapp 40 Prozent aller Radler bei Dunkelheit ohne
Licht fuhren. Entweder gab es keine funktionierende Beleuchtung
oder sie war nicht eingeschaltet.
Unfallträchtig ist auch eine besondere Art des Gassigehens.
Radler setzen sich auf ihr Fahrrad und lassen den Vierbeiner
nebenher traben. Das ist praktisch, kann aber sehr gefährlich
werden. Wenn das Tier am Lenkrad zerrt, können Frauchen bzw.
Herrchen das Gleichgewicht verlieren und schnell stürzen.
Autofahrer hingegen sollten deshalb besonders vorsichtig fahren,
wenn radelnde Hundebesitzer auftauchen.
Ein Bierchen im Verein oder im Biergarten: wer dafür auf
das Fahrrad umsteigt, hat nicht automatisch freie Fahrt beim
Alkohol. Radfahrer machen sich nämlich ab 1,6 Promille wegen
Trunkenheitsfahrt strafbar. Bei Fahren in Schlangenlinien
genügen schon geringere Werte für eine Strafe. Neben
einer empfindlichen Geldstrafe kann ab 1,6 Promille eine
medizinisch-psychologische Untersuchung angeordnet werden. Es kann
sogar noch böser kommen: Man verliert man nicht nur seinen
Führerschein, sondern darf auch nicht mehr mit dem Fahrrad
fahren.
Mein Tipp: Radfahren mit Übersicht ist eine wunderschöne
Beschäftigung. Rücksicht auf Autofahrer und
Fußgänger ist dabei erste Pflicht. Und ein Bierchen
zuviel heißt: Fahrrad schieben oder stehen lassen. Schon aus
egoistischen Gründen. Denn selbst ein leichter Sturz kann
schnell böse Folgen haben.




